Das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten Berlin (LABO) hat dem Fahrdienst Uber am 13. August 2014 eine Untersagungsverfügung zugestellt. Ab sofort darf Uber damit in Berlin keine Angebote mehr per Smartphone-App oder auf anderen Wegen anbieten, die gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen. Für jeden Fall eines Verstoßes gegen die Untersagungsverfügung wird eine Strafe von 25.000 € gegen die Verantwortlichen angedroht. Sollte die Strafe nicht einzutreiben sein, kann sogar Zwangshaft angeordnet werden.
In einem Artikel der New York Times erklärt Hermann Waldner, Geschäftsführer von ...
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